Vision einer friedlichen Koexistenz

1. Die Welt gehört der Natur, der Gesamtheit und funktioniert nach den Naturgesetzen.

2. Die Weltbevölkerung ist Teil der Natur und genießt Gastrecht auf dieser Erde.
Mit dem Gastrecht verbunden ist das Recht, die Früchte dieser Erde zu genießen, jedoch nicht, die Substanz zu verzehren.

3. Unser Bestreben ist darauf ausgerichtet, die Erde in einem besseren Zustand zu verlassen, als wir sie vorgefunden haben.

4. Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten der Gesamtheit gegenüber und achten auf einen fairen Umgang miteinander.

5. Zur Schonung der Ressourcen und zu Lösung auftretender Probleme wird arbeitsteilig kooperiert.

6. Das Ziel der Zusammenarbeit ist Wertschöpfung im immateriellen und materiellen Bereich.

7. Das Ergebnis der Wertschöpfung in arbeitsteiligen Kooperationen von

  • Auftraggeber (Inhaber des Problems) und
  • Auftragnehmern (Inhaber der Lösung)

ist

  • Nutzwert für den Auftraggeber
  • Tauschwert für den Auftragnehmer

8. Wer Nutzwert bietet hat Anspruch auf einen angemessenen Tauschwert.

9. In dem Wettbewerb um bessere Problemlösungen mit einem höheren Nutzwert für die Gesamtheit oder Teile davon (Teil-Zielgruppe, Auftraggeber, Endkunde) schließen sich die Beteiligten in Arbeitsgemeinschaften (FachForen) zusammen.

10. Ziel der Arbeitsgemeinschafte ist die Bündelung der Nachfrage (Interessenvertretung für Auftraggeber), um gemeinsam mit den Anbietern eine bessere Lösung zu finden. Daraus folgt ein

  • Wettbewerb um die bessere Problemlösung mit höherem Nutzwert (Nutzenmax.)

statt

  • Wettbewerb der besseren Geschäftsidee mit höherem Tauschwert (Gewinnmax.)

Durch den Wettbewerb um höheren Nutzen für die Endverbraucher werden Alleinstellungen im Markt gewonnen, die einen Konkurrenzkampf vermeiden und einen angemessenen, guten Gewinn ermöglichen